#19 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Shownotes

In dieser Folge sprechen wir mit Prof. Dr. Frank Ebinger vom Mittelstand-Digital Zentrum Franken über das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz. Welche Anforderungen stellt das Gesetz an Unternehmen, und wie können besonders mittelständische Betriebe die notwendigen Maßnahmen ergreifen? Wir beleuchten praxisnahe Ansätze zur Risikoanalyse und Prävention und diskutieren, wie Digitalisierung Unternehmen dabei unterstützen kann.

Glossar: LKSPG: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive CSDDD: Europäische Lieferkettenrichtlinie

mit Dr. Frank Ebinger, Mittelstand-Digitalzentrum Franken https://digitalzentrum-franken.de/

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Folge – MZD Franken

Klimaneutral Digital – der Info-Podcast für den Mittelstand. Wir unterstützen Sie mit konkreten Praxisbeispielen und passgenauen, anbieterneutralen Angeboten rund um die Digitalisierung, damit Sie Ihre Klimaziele erreichen. Unser Angebot ist für Unternehmen kostenfrei. Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Klimaneutral Digital. Sie sind mit Ihrem Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir helfen Ihnen dabei. Egal, wie weit Sie dabei schon gekommen sind, wir sind an Ihrer Seite. Vor allem, wie Ihnen die Digitalisierung dabei helfen kann, das erfahren Sie hier. Mein Name ist Mats Kastning und heute spreche ich mit Frank Ebinger. Frank, würdest du dich bitte selber kurz vorstellen? Ja, mein Name ist Frank Ebinger. Ich habe eine Professur für Nachhaltigkeitsorientiertes Innovations- und Transformationsmanagement in Nürnberg und bin Teil des Mittelstands-Digitalzentrums in Franken. Wir arbeiten zu Themen Artificial Intelligence, also künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit und beschäftigen uns dabei, wie wir mittelständische Unternehmen begleiten können bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsgesetzgebungen oder freiwilligen Standards in die betriebliche Organisation. Oder wir arbeiten auch zu Themen künstliche Intelligenz, wo wir verschiedenste Ansätze mit neuen Methoden, mit neuen Softwaremethoden für mittelständische Unternehmen bereitstellen und mit denen dann zusammen diese Ansätze umsetzen. Unser Thema heute ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz. Wie beeinflusst das jetzt Unternehmen heute und vielleicht auch die Frage noch ein bisschen, was ist es denn überhaupt? Ja, also das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz ist eine neue Gesetzgebung, die vor allen Dingen in Deutschland jetzt umgesetzt worden ist. Und diese neue Gesetzgebung adressiert vor allen Dingen größere Unternehmen, die im Zusammenhang mit ihren Lieferketten Transparenz erzeugen sollen. Also die sollen ein Stück weit stärker auf ihre Lieferketten schauen und dort menschenrechtliche Sorgfaltspflichten versuchen umzusetzen. Und diese menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sind jetzt vor allen Dingen erst mal soziale Sorgfaltspflichten. Da geht es um Arbeitsschutz, da geht es um Fragen wie Kinderarbeit in den Lieferketten. Und im deutschen Gesetz ist es jetzt zunächst erst mal auf diese menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten begrenzt. Umweltrelevante Aspekte sind dort jetzt nur unterdurchschnittlich adressiert. Vor allen Dingen sind diese Ansatzpunkte, die für die Unternehmen adressiert werden, in ihren direkten Zuliefererbeziehungen relevant. Das heißt, ich muss mit meinen direkten Zulieferern klären, ob irgendwelche menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gefährdet sind, ob da Risikopotenziale sind. Und wenn es da Risikopotenziale gibt, dann muss ich zusammen mit meinem direkten Zulieferer versuchen, diese Risikopotenziale abzustellen. Also das heißt, ich muss Abhilfemaßnahmen schaffen, um da entsprechend mit dem Zulieferer zusammen diese Dinge zu lösen. Das kann man zunächst erst mal vertraglich machen, indem man eine Vereinbarung trifft, einen Code of Conduct mit dem Zulieferer schließt, um das dann vertraglich auch auszuschließen. Aber manchmal passieren ja Dinge, die man vielleicht vertraglich vereinbart hat und dann im Alltag passiert dann doch was. Und dann muss ich Sorge tragen als Unternehmen, dass mein Zulieferer da Abhilfemaßnahmen trifft, das heißt bestimmte organisatorische Abhilfemaßnahmen einführt oder bestimmte Dinge auch umsetzt. Ich kann meinem Zulieferer auch Schulungsmaßnahmen vorschlagen. Das heißt, ich entwickle meinen Zulieferer auch und ich kann natürlich auch, wenn es denn wirklich ein großes Risikopotenzial ist, bis zur Ultima Ratio gehen und dann sagen, ich beende das Vertragsverhältnis bei meinem Zulieferer. Also das sind solche Aspekte, die man im Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz gesetzlich geregelt hat. A. Da stellen sich jetzt erst mal mir zumindest eine Menge Fragen am Anfang. Das eine jetzt mal ganz praktisch, du hast am Anfang gesagt, es betrifft jetzt erst mal größere Firmen, aber kleinere sind ja indirekt dann auch betroffen, indem sie, wenn, so wie du es gerade dargestellt hast, wenn ich nicht nachweisen kann, dass meine Lieferkette als Zulieferer für eine große Firma in Ordnung ist, dann kriege ich ja auch ein Problem mit euch als große Firma, wenn du als eine wärst. B. Ja, na klar. Na klar. Also es gibt sowas wie einen Trickle-Down-Effekt, das heißt, die Verantwortlichkeiten werden natürlich dann weitergegeben auch an die Zulieferer, die ja tendenziell eher, wahrscheinlich eher kleinere Firmen sind. Das heißt also, die Verantwortung für bestimmte Aspekte, für die Sorgfaltspflichten, werden natürlich auch an mittelständische Unternehmen weitergegeben und man hört das ja immer wieder, auch in verschiedensten Foren, dass jetzt gerade Unternehmen zugeballert werden mit Anfragen, die man beantworten soll, wie man sich im Punkto Nachhaltigkeit aufstellt in der Firma. Da wird natürlich auch so eine Anfrage oder mehrere Anfragen im Zusammenhang mit dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz auf die Unternehmen zukommen. Na klar. A. Wenn ich jetzt ein mittelständisches Unternehmen bin, wie weit muss ich denn dann meine Lieferkette nachvollziehen können? Also das kann ja bis ins Unendliche gehen. B. Grundsätzlich kann das so sein. Also der Trickle-Down-Effekt, den man im Sinn hatte damals als Gesetzgeber, der spielt natürlich eine Rolle und der ist auch in der Realität vorhanden. Wobei die Verantwortlichkeit liegt bei den Unternehmen, die berichten müssen und die müssen einfach nur zu ihren direkten Zulieferern gehen. Das heißt also Unternehmen, die dann, wie Logistiker sagen, Tier 2, also dann in einer Stufe, in der zweiten Stufe in der Lieferkette liegen, da sind die Verantwortlichkeiten nicht gegeben. Also wenn diese Unternehmen nicht berichten müssen, weil sie die entsprechende Größe nicht haben, dann müssen sie eigentlich auch erstmal nicht berichten. Natürlich wollen sie ihre Kunden nicht verlieren und dann sind sie natürlich in der Zwickmühle, den Kunden nicht zu verärgern und die entsprechenden Informationen aufzubereiten und zu übermitteln und dann auch im Geschäft zu bleiben dadurch. Auf der anderen Seite müssen sie es eigentlich gesetzlich nicht tun. A. Was sind denn jetzt für die Firmen, die es machen müssen, also die größeren Firmen, was sind denn da jetzt aktuell die größten Herausforderungen in dem Bereich? B. Also das Gesetz war so schnell gestrickt, dass sehr viele unbestimmte Rechtsbegriffe zunächst erstmal im Gesetz vorortet sind. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe haben jetzt im Laufe der Zeit, so ein gutes Jahr, die Unternehmen natürlich beschäftigt, die irgendwie für sich zu übersetzen und da auch eine entsprechende Haltung zu entwickeln, damit man dann auch in die Berichterstattung das Richtige schreibt. Also das war eine große Herausforderung, aber ich finde, das hat in Deutschland ganz gut geklappt, weil über die Verbände, die Wirtschaftsverbände, die Branchenverbände, aber auch über verschiedene andere Netzwerke sehr viel an der Umsetzung gearbeitet wurde und diese unbestimmten Rechtsbegriffe relativ schnell in der Diskussion auch geklärt wurden und damit dann jetzt auch eine Grundlage besteht. Also das war das eine, also das Gesetz auszulegen. Das andere war dann, dass bestimmte Sorgfaltspflichten, die ein Unternehmen entsprechend umsetzen muss, also eine Sorgfaltspflicht ist die Einrichtung eines Risikomanagements und eine Risikoanalyse, eine regelmäßige Risikoanalyse durchzuführen. Diese Sorgfaltspflicht, wie mache ich denn so eine Risikoanalyse, da musste man auch erstmal schauen, was denn jetzt bezogen auf Effizienzgesichtspunkte, also wie beantworte ich allumfassend die gesetzlichen Fragen, die an mich gestellt werden, mit den notwendigen Mitteln, die ich zur Verfügung habe. Also da mussten Unternehmen erstmal schauen, wie umfassend muss denn so eine Risikoanalyse sein. Also das war so das eine, was ein wirkliches Erhemmnis war. Ein anderer Punkt war, welche Präventionsmaßnahmen muss ich denn dann auch für mich definieren, wenn denn tatsächlich ein Risiko besteht in der Lieferkette bei meinem direkten Zulieferer. Ich muss nur das Verhältnis zwischen meinem Unternehmen und innerhalb meines Unternehmens hinsichtlich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten eruieren und muss das Verhältnis mit meinen direkten Zulieferern entsprechend eruieren. Und da die Risikoanalyse durchführen. Alles weitere in tiefer in die Kette ist erstmal in diesem Gesetz hier nicht vorgesehen. Das heißt also die Präventionsmaßnahmen, die bilateralen Präventionsmaßnahmen mit meinem direkten Zulieferer, die muss ich erstmal als Unternehmen definieren, was habe ich denn überhaupt zur Verfügung. Die Abhilfemaßnahmen, falls denn tatsächlich mal was passiert, muss ich dann auch entsprechend überlegen, wie ist denn die Eskalationsstufe, die ich wähle im Zusammenhang mit irgendwelchen Risikopotenzialen oder auch Dingen, die schief gelaufen sind. Das waren so die Punkte, man musste sich erstmal so ein bisschen neu justieren und ein bisschen lernen, wie man diese Risikoanalyse entsprechend macht und wie man damit dann auch entsprechend umgeht in der Lieferkette. Gibt es denn da jetzt mal ein paar Beispiele aus der Praxis, wie sowas umgesetzt wird oder wo es hakt oder was für Probleme auftauchen können oder wie es vielleicht auch. gut bewältigt worden ist? Wir haben beispielsweise im Mittelstands-Digitalzentrum gerade Unternehmen, die wir begleiten bei der Einfügung von so einer Risikoanalyse und haben damit schon erste Erfahrungen gemacht, wie man mit einfachen Methoden, mit digitalen Methoden, angefangen von Excel bis hin aber auch bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz, bestimmte Informationen, die man braucht, um Risiken einschätzen zu können, wie man die relativ einfach generiert. Also von daher, das ist jetzt kein Hexenwerk alles, was man da umsetzen muss. Man muss sich nur dem Ganzen mal widmen und in Deutschland sind jetzt im letzten Jahr so viele Workshops und Seminare angeboten worden zu dem Thema, wenn man da zwei, drei Seminare besucht hat, dann weiß man auch grob, was man zu machen hat und dann muss man sich hinsetzen und die Unternehmen sind ja in der Regel so gut aufgestellt, also auch mittelständische Unternehmen sind so gut aufgestellt, dass sie diese Aufgaben bewältigen können. Du sagst, man muss sich damit beschäftigen, es gibt Workshops, hast du noch andere Tipps, wenn ich mich jetzt als Unternehmen noch nicht damit beschäftigt habe und ich will jetzt mal loslegen, weil häufig ist das ja ein echt großer Berg, gefühlt der einem da vor der Nase sitzt, wie kann ich damit am cleversten umgehen, wenn ich jetzt damit loslegen will? Der allerbeste Tipp ist natürlich, wenden Sie sich an das Mittelstands-Digitalzentrum Franken. Wir sind da die Spezialisten für die Einführung von Lieferketten-Sorgfaltspflichten, die dann entsprechend begleitet werden im Rahmen dieses Mittelstands-Digitalzentrums, das gefördert wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Wir haben auch einzelne kleine Handlungsanleitungen und Hilfen bei uns auf der Homepage beispielsweise. Wir haben eine Orientierung für eine Risikoanalyse, wir machen Roadshows, wo wir dann auch tatsächlich in die Regionen gehen und unsere Angebote dort nochmal zeigen. Also vor dem Hintergrund, wäre eine gute Adresse, wären wir, so das war der Werbeblock für uns. Ansonsten gibt es natürlich jede Menge anderer Anbieter auf dem Markt und wenn man da beispielsweise auch im Internet einfach mal recherchiert, was denn alles so entsprechend angeboten wird und auf dem Markt ist, da wird man auf jeden Fall relativ schnell fündig. An der Stelle direkt schon mal der Hinweis auf unsere Show Notes, da wird man das auf jeden Fall finden. Wenn man direkt loslegen will, von der anderen Seite aus gedacht, jetzt haben wir ja viel darüber gesprochen, was Firmen, Unternehmen machen müssen, um halt bestimmte Gesetze zu erfüllen. Gibt es denn darüber hinaus einen Benefit, also irgendwas, was ich als Firma oder Unternehmen davon habe, dass ich mich jetzt an diese ganzen Gesetze halte, außer, dass ich vielleicht dafür sorge, dass überall die Menschenrechte eingehalten werden und so weiter? Ja, auf jeden Fall, also alleine die Beschäftigung mit dem Thema ist eine gute Alternative. Bisher ist genau das Thema Nachhaltigkeit nicht auf dem Radar gewesen von vielen mittelständischen Unternehmen. Wir haben dann durch einzelne geopolitische Konflikte jetzt ja im eigenen Leib erfahren, dass plötzlich Energiepreise in die Luft schießen können und das sind Dinge, die sind natürlich auch verknüpft mit Lieferketten und an der Stelle ist es schon wichtig, sich noch mal vor dem Hintergrund von Risiken mit den eigenen Lieferketten auseinanderzusetzen. Nachhaltigkeit ist ja irgendwie kein nettes Thema, was so irgendwie nebenbei läuft, sondern das steht ja schon im Zentrum von Veränderungsprozessen, klimatischen Veränderungsprozessen bis hin zu Ressourcenverfügbarkeiten, auf der einen Seite aber auch soziale Fragestellungen wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und sich diesem Thema zu widmen ist, glaube ich, wichtig auch für die Sicherung des zukünftigen Geschäftsfelds. Wir haben jetzt vor kurzem eine Studie gemacht, wo wir mal untersucht haben, es waren nur 38 Unternehmen, die geantwortet haben von rund 1.000, die berichtspflichtig waren, aber die hat uns schon mal den ersten Fingerabdruck gegeben, wie man denn mit diesen Sorgfaltspflichten, vor allen Dingen mit der Risikoanalyse umgeht. Und es hat uns ein bisschen erschreckt, ehrlicherweise, weil die Unternehmen sehen das eher so als einen Abhaken der gesetzlichen Anforderungen und sehen eigentlich nicht den Mehrwert dahinter, nämlich sich damit mal auseinanderzusetzen, welche Risikopotenziale in den Lieferketten schlummern. Und das ist zumindest erschreckend gewesen für uns, weil diese ganzen Lernprozesse, die ganzen Möglichkeiten und Chancen, die da ja auch drinnen liegen, wenn man so eine Analyse macht, die werden nicht gesehen. Schade. Stichwort Berichterstattung. Habe ich jetzt auch einen Vorteil, wenn ich mich jetzt schon damit beschäftige, was weitere oder zukünftige Berichterstattungspflichten angeht, weil da wird ja mit Sicherheit auch jetzt immer mehr kommen. Ja, genau. Da kommt jetzt die sogenannte CSRD, die Corporate Sustainability Reporting Directive. Das ist eine Richtlinie, die gerade in Deutschland umgesetzt wird, wo Unternehmen, größere Unternehmen zunächst berichten müssen, wie denn ihre Nachhaltigkeitsleistung tatsächlich ausgestattet ist. Das ist im Zusammenhang mit dem normalen Geschäftsbericht, im Lagebericht zu berichten. Und da gibt es auch Standards, die von EFRAG erarbeitet worden sind, die Unternehmen entsprechend umsetzen müssen. Und diese Standards, die sehen auch vor, dass man eine Risikoanalyse durchführen muss, beziehungsweise einen Risikomanagementansatz vorsehen muss. Und in dem Zusammenhang auch die wesentlichen Aspekte, die für ein Unternehmen aus Sicht von Nachhaltigkeit wichtig werden, adressieren muss. Also doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist da das Stichwort. Will ich aber jetzt gar nicht so tief reingehen. Und an der Stelle passen die beiden gesetzlichen Vorgaben zusammen, weil natürlich mit dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz, dem deutschen, ein Stück weit auch das erarbeitet wird, was man letztendlich im Zusammenhang mit der CSRD, also der Corporate Sustainability Reporting Directive, berichten muss in Zukunft. Alles sehr kompliziert, hört sich zumindest kompliziert an. Ist aber, wenn man das mal wirklich durchgeführt hat, ist es gar nicht so dramatisch kompliziert. Es ist jetzt neu und alles was neu ist, macht Angst vielleicht und auch Aufwand natürlich. Aber ich glaube, wenn diese Prozesse eingeschwungen sind, dann passt das alles wunderbar zusammen. Und auf europäischer Ebene gibt es ja auch noch sowas wie das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz, die CSDDD, um das Ganze noch komplizierter zu machen. Das wird die erste Folge mit einem kompletten Glossaar wahrscheinlich. Ja und dieses Lieferketten, das europäische Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz, das im Übrigen ähnlich wie das deutsche gestrickt ist, nur nochmal ein bisschen weiter geht an der einen oder anderen Stelle. Auch das sieht ja Berichterstattung vor und das passt dann zusammen. Also es ist ein Puzzle und wie das immer so bei Puzzlen ist, man muss erst mal gucken, wie die Puzzleteile aussehen und wie die dann auch zusammenpassen und das ist jetzt erst mal ein bisschen Aufwand auf jeden Fall. Aufwand, auch wieder so ein Stichwort. Wie kann Digitalisierung denn jetzt dabei helfen? Sehr, sehr gut. Also ich glaube, Unternehmen sollten ohnehin jetzt beginnen, mit ihren Prozessen stärker in die Digitalisierung einzusteigen. Wenn wir uns das jetzt vor dem Hintergrund mittelständischer Unternehmen noch anschauen, ist da noch recht viel, zumindest in Deutschland, noch recht viel Potenzial nach oben. Das fängt an mit den klassischen Produktionsplanungssystemen, Lieferanten-Management-Systeme bis hin zu der Frage, kauft man sich oder führt man eigens für Lieferketten-Sorgfalt-Pflichten-Gesetz-Software. Da ist sehr, sehr viel auf dem Markt gerade. Wir haben eine Marktanalyse gemacht, die verändert sich täglich natürlich, aber auf der anderen Seite kristallisieren sich jetzt schon die wesentlichen Softwarehäuser in der Spitze aus und vor dem Hintergrund kann man schon mit der einen oder anderen Software relativ viel an Verpflichtungen dokumentieren, analysieren und dann auch entsprechend damit arbeiten. Gibt es noch was, worüber wir nicht gesprochen haben, was dir auf dem Herzen liegt, was du gerne noch loswerden möchtest? Och, so vieles, aber ich glaube, das Thema ist so kompliziert, wie sollen sie es nicht noch komplizierter machen. Das sollte jetzt erstmal so als einen Einstieg reichen. Ich würde dann noch anbieten, wenn sie sich zu diesem Thema noch mal intensiver aufschlauen wollen oder spezielle Fragen haben, wenden sie sich gerne an uns, an das Mittelstands-Digitalzentrum in Franken. Wir sind über unsere Homepage entsprechend zu finden und dann nehmen sie Kontakt mit uns auf und wir gehen dann einfach mal in die Gespräche und hoffen, dass wir ihnen den einen oder anderen Tipp mitgeben können und helfen können. Wunderbar, vielen Dank. Das war eine neue Folge von KND, das steht nämlich für Klimaneutral-Digital mit Frank Ebinger und wenn sie noch Fragen haben oder alles noch mal nachlesen wollen, worüber wir jetzt gesprochen haben oder weitere Links, finden sie alles in den Shownotes oder sie schicken uns einfach eine Mail, die leiten wir dann weiter an unsere Expertinnen und Experten. Ich bin Mats Kasting und würde mich freuen, wenn sie auch in der nächsten Folge wieder dabei sind. Allen wünsche ich, uns allen ein gutes Klima. Ciao! Funktion Audiotextur

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